Die Yacht-Unfall-Versicherung

Die Kostendeckung erfolgt bedingungsgemäß ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden bei Tod, Invalidität, oder vorübergehenden Unfallfolgen.

Diese Versicherung ist sinnvoll:

  • weil es bei Unfällen im Ausland problematisch sein kann, die Haftpflicht anderer in Anspruch zu nehmen

  • weil die Haftpflicht nicht greift, weil kein Verschulden vorliegt

  • weil Ihre Angehörigen durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, wenn Sie einen Unfall verursachen

  • weil Unfälle ein Vermögen kosten können

  • weil alle berechtigten Personen an Bord gedeckt sind.