Erläuterung zur Skipper-Haftpflichtversicherung

Die Skipper-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten  Schadenersatzansprüchen. Durch den Chartervertrag ist Ihre Haftung für Schäden  an der Yacht selbst eingeschränkt durch die Höhe der Kaution. Außer Sie handeln  „grob fahrlässig“, denn dann hat die Charterfirma oder die Versicherung ein  Rückgriffsrecht auf Sie. Die Haftpflichtversicherung, die für das Schiff  möglicherweise in irgendeiner (Ihnen immer unbekannten) Form besteht, greift in  diesem Fall nie, weil dafür grundsätzlich die Kaskoversicherung zuständig ist.  Für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit hat die Kaskoversicherung bzw. die  Charterfirma allerdings ein Rückgriffsrecht auf den Verursacher. Deshalb sind Kaskoschäden, die aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ erfolgten, bei  uns als Zusatz ausdrücklich mitversichert.

Darüber hinaus sind alle Haftungsansprüche für Schäden, die Sie anderen zufügen,  gemäß unserer Bedingungen abgesichert. Zum Beispiel Regreßforderungen Ihrer  Crewmitglieder aus Personenschäden oder Regreßforderungen von deren Kindern,  Ehefrauen, Kranken- oder Unfallversicherungen, die vorerst für den Schaden  aufkommen und dann Rückgriff auf den Schädiger nehmen können. Auch die  Crewmitglieder sind nicht frei von jeder Haftung und deshalb ebenfalls  mitversichert, z.B. in ihrer Funktion als Rudergänger etc.

Nicht versichert sind Kaskoschäden an der Yacht (sofern sie nicht grob  fahrlässig erfolgten). Hierfür ist Schadenersatz bis zur Höhe der Kaution zu  leisten. Dieses Risiko kann nur durch die Kautionsversicherung abgedeckt werden.