Die Skipper-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten Schadenersatzansprüchen. Durch den Chartervertrag ist Ihre Haftung für Schäden an der Yacht selbst eingeschränkt durch die Höhe der Kaution. Außer Sie handeln „grob fahrlässig“, denn dann hat die Charterfirma oder die Versicherung ein Rückgriffsrecht auf Sie. Die Haftpflichtversicherung, die für das Schiff möglicherweise in irgendeiner (Ihnen immer unbekannten) Form besteht, greift in diesem Fall nie, weil dafür grundsätzlich die Kaskoversicherung zuständig ist. Für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit hat die Kaskoversicherung bzw. die Charterfirma allerdings ein Rückgriffsrecht auf den Verursacher. Deshalb sind Kaskoschäden, die aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ erfolgten, bei uns als Zusatz ausdrücklich mitversichert.
Darüber hinaus sind alle Haftungsansprüche für Schäden, die Sie anderen zufügen, gemäß unserer Bedingungen abgesichert. Zum Beispiel Regreßforderungen Ihrer Crewmitglieder aus Personenschäden oder Regreßforderungen von deren Kindern, Ehefrauen, Kranken- oder Unfallversicherungen, die vorerst für den Schaden aufkommen und dann Rückgriff auf den Schädiger nehmen können. Auch die Crewmitglieder sind nicht frei von jeder Haftung und deshalb ebenfalls mitversichert, z.B. in ihrer Funktion als Rudergänger etc.
Nicht versichert sind Kaskoschäden an der Yacht (sofern sie nicht grob fahrlässig erfolgten). Hierfür ist Schadenersatz bis zur Höhe der Kaution zu leisten. Dieses Risiko kann nur durch die Kautionsversicherung abgedeckt werden.