Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt. Weil Unfälle ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!) praktisch nicht in Anspruch nehmen können. Weil bei Invalidität die finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können. Weil herkömmliche Unfallversicherungen bei gefahrengeneigten Sportarten unter Umständen nicht leisten. Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert. Weil bei herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur wenigen Tausend Mark für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer Yacht erleiden. Und sie bezahlt auch dann, wenn überhaupt kein Personenunfall stattfand, sondern wenn Sie in Seenot geraten und Hilfe herbeirufen müssen, um eben einen Unfall zu verhindern. Bergekosten aus Seenot werden je nach gewählter Versicherungssumme bis zu Euro 51.200,- ersetzt, auch dann, wenn keine Verletzung einer Person vorliegt. (Zum Unterschied herkömmlicher Unfallversicherungen). Diese Lücken werden oft unterschätzt. Denn wer weiß schon, daß ein Bergehubschrauber bis Euro 16.000,- pro Stunde kosten kann, und dass Bergekosten herkömmlicher Versicherungen von wenigen Tausend Euro u.U. bei weitem nicht ausreichen, oder dass überhaupt nicht bezahlt wird, wenn kein Unfall vorliegt, weil z.B. alle Personen erfolgreich abgeborgen werden konnten. Aber wir zahlen - auch in diesem Fall !! Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit!
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