Skipper - Charter - Versicherungen
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Hiermit beantrage ich den Abschluß folgender Versicherungen:
Versichert ist nicht nur das Haftungsrisiko des Skippers, sondern auch das Haftungsrisiko eines jeden Crewmitgliedes !    -   Alle Beträge sind in Euro angegeben.
Skipper-Haftpflichtversicherung

Gemäß AHB 1989 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D03.


Der Deckungsschutz für Motoryachten schließt auch den Deckungsschutz für Segel- yachten mit ein. Motorboote mit einer Höchstgeschwindigkeit von max 10 km/h werden zu Prämien wie für Segelyachten versichert.

Skipper-Unfall-Versicherung

Gemäß AUB 88 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D01.

 Versicherung für Skipper und Crew


Skipper-Rechtsschutzversicherung

Gemäß ARB 94 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D01.

 

Alle Crewmitglieder sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Geltungsbereich weltweit.

  Skipper-Rechtsschutz für Skipper & Crew                           Prämie     Euro   25,-
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall: Euro   154.000,-

Skipper-Beschlagnahmeversicherung

Nur mit Abschluß einer Rechtsschutzversicherung möglich.

  Versicherungssumme für Kaution: Euro  52.000,-                 Prämie     Euro   15,-

Charter-Kautionsversicherung

Gemäß Yacht-Pool-Charter-Kautionsbedingungen D01

Der Versicherungsschutz gilt für den Skipper und die Crew in Höhe des eingetretenen Kaskoschadens,  max. bis zur nachfolgend angekreuzter Höhe. Die Selbstbeteiligung beträgt 5 % der Kaution, mindestens jedoch Euro  50,- pro Schadenereignis. Die angekreuzte Kautionssumme darf  nicht  niedriger sein als die im Chartervertrag vereinbarte.
Kautionssumme: 

Sollten Sie eine höhere Kautionssumme als Euro 3.050,- versichern wollen, so tragen Sie bitte die Summe hier     EUR    ein.  Sie erhalten umgehend unser Prämienangebot. Das Regattarisiko ist für die Charter-Kautionsversicherung ausgeschlossen, kann aber auf Anfrage eingeschlossen werden.

Die Kautionsversicherung entbindet nicht von der Hinterlegung der Kaution an der Basis.

Charter-Folgeschaden-Versicherung

Gemäß YACHT-POOL-Folgeschadenbedingungen D01

Der Versicherungsschutz gilt für den Skipper und die Crew für Yachten bis zur nach- folgend angekreuzten Länge.
Der Versicherungsschutz gilt für den Skipper und die Crew für Yachten bis zur nachfolgend angekreuzten Länge.
Segelyacht Hausboot 
Motoryacht 
Der Deckungsschutz für Motoryachten schließt auch den Deckungsschutz für Segelyachten mit ein. Das Regattarisiko ist für die Charter-Folgeschadenver- sicherung ausgeschlossen. Es  kann auf Anfrage eingeschlossen werden.

Charter-Rücktrittskosten-Versicherung
Gemäß Besonderen YACHT-POOL-Bedingungen D02
Der Skipper und alle Crewmitglieder sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Abweichend von dem u.a. Beginn der übrigen Versicherungen beginnt die Charter- Rücktrittsversicherung mit dem Zugang des Antrages. Als Versicherungssumme sind die Gesamtkosten (Chartergebühr + Flugkosten etc.) anzugeben.
Törnbeginn:                         Törnende: 
Versicherungssumme   Euro           Prämie 3.5 %    =   Euro         
Unabhängig von der Versicherungssumme beträgt die Prämie mindestens  Euro 25,-. Die Prämien für Versicherungssummen über Euro 10.000,- erhalten Sie auf Anfrage.

Raum für zusätzliche Angaben, Anforderungen oder Mitteilungen.


Sämtliche Versicherungen gelten auch für Skipper, die für Ihre Tätigkeit Entgelt er- halten. Das Versicherungsjahr läuft 12 Monate nach Versicherungsbeginn. Die Ver- sicherungen verlängern sich sich automatisch, wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Versicherungsbeginn:               mittags, 12 Uhr

Versicherungsbeginn ist Beginn des Törns, ausgenommen Charter - Rücktrittsversicherung!


  nachstehende Felder bitte ausfüllen 

  Name der Charter-Agentur:  
  Name der Charter-Firma:     

Ort                                      Datum 
Unterschrift (bei Fax / Post) __________________
Sie können dieses Formular auch ausdrucken und per  Fax / Post  abschicken:
 YACHT-POOL SCHWEIZ - Freiestrasse 25 - 8610 Uster - Fax:  044 942 45 26