Skipper - Charter - Versicherungen
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Unser Angebot:   12 Monatsbonus !

Für eine Charter bezahlen und für 12 Monate prämienfrei weiter versichert sein !

D.h. für Sie z.B.: Wenn Sie dieses Jahr für September gebucht haben, so ist jede weitere Charter - egal wie oft, mit welchem Schiff oder in welchem Gebiet Sie chartern  -  bis Ende August des Folgejahres prämienfrei mitversichert.

Hiermit beantrage ich den Abschluss folgender Versicherungen:

Alle Beträge sind in Euro angegeben.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Versichert ist nicht nur das Haftungsrisiko des Skippers, sondern auch das Haftungsrisiko eines jeden Crewmitgliedes !

Gemäß AHB 1989 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D05.


Der Deckungsschutz für Motoryachten schließt auch den Deckungsschutz für Segelyachten mit ein. Motorboote mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h werden zu Prämien wie für Segelyachten versichert.

Skipper-Unfall-Versicherung

Gemäß AUB 88 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D01.

 Versicherung für Skipper und Crew


Skipper-Rechtsschutzversicherung

Gemäß ARB 94 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D01.

Alle Crewmitglieder sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Geltungsbereich weltweit.

  Skipper-Rechtsschutz für Skipper & Crew                           Prämie     Euro   22,-
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall: Euro   154.000,-

Skipper-Beschlagnahmeversicherung

Nur mit Abschluss einer Rechtsschutzversicherung möglich.

  Versicherungssumme für Kaution: Euro  52.000,-                 Prämie     Euro   13,-

Charter-Kautionsversicherung

Gemäß Yacht-Pool-Charter-Kautionsbedingungen D02

Der Versicherungsschutz gilt für den Skipper und die Crew in Höhe des eingetretenen Kaskoschadens,  max. bis zur nachfolgend angekreuzter Höhe. Die Selbstbeteiligung

beträgt  5 % der Kaution oder des niedrigeren Schadens, mindestens jedoch Euro  50,- pro Schadenereignis. Die angekreuzte Kautionssumme darf  nicht  niedriger sein als die im Chartervertrag vereinbarte.

Kautionssumme:     

Sollten Sie eine höhere Kautionssumme als Euro 3.050,- versichern wollen, so tragen Sie bitte die Summe hier    Euro    ein.  Sie erhalten umgehend unser Prämienangebot. Das Regattarisiko ist für die Charter-Kautionsversicherung ausgeschlossen, kann aber auf Anfrage eingeschlossen werden.

Die Kautionsversicherung entbindet nicht von der Hinterlegung der Kaution an der Basis.

Charter-Folgeschaden-Versicherung

Gemäß YACHT-POOL-Folgeschadenbedingungen D02

Der Versicherungsschutz gilt für den Skipper und die Crew für Yachten bis zur nachfolgend angekreuzten Länge.
Segelyacht Hausboot 
Motoryacht 
Der Deckungsschutz für Motoryachten schließt auch den Deckungsschutz für Segelyachten mit ein. Das Regattarisiko ist für die Charter-Folgeschaden-Versicherung ausgeschlossen. Es  kann auf Anfrage eingeschlossen werden.

Charter-Rücktrittskosten-Versicherung
Gemäß Besonderen YACHT-POOL-Bedingungen D04
Der Skipper und alle Crewmitglieder sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Abweichend von dem u.a. Beginn der übrigen Versicherungen beginnt die Charter- Rücktrittsversicherung mit dem Zugang des Antrages, sofern der Antrag 30 Tage vor Charterbeginn gestellt wurde. Für Anträge, die nach dieser Zeit erfolgen beginnt der Versicherungsschutz mit dem in der Police angegebenen Datum. Als Versicherungssumme sind die Gesamtkosten (Chartergebühr + Flugkosten etc.) anzugeben.
                               Törnbeginn:                                  Törnende:    
Versicherungssumme   Euro       Prämie 3,3 %   =   Euro         
Unabhängig von der Versicherungssumme beträgt die Prämie mindestens  Euro 40,-. Die Prämien für Versicherungssummen über Euro 10.000,- erhalten Sie auf Anfrage.

Raum für zusätzliche Angaben, Anforderungen oder Mitteilungen.

Einzugsermächtigung:
Ich ermächtige Sie zum Lastschrifteinzug der Prämien. Diese Ermächtigung ist zur Verwaltungskostenersparnis zwingend notwendig. Wir bitte um Verständnis.
Kontoinhaber  (wenn von Vers. Nehmer abweichend) 

Bank: 

Konto: 
BLZ: 


Zu den aufgeführten Prämien kommt eine Versicherungssteuer von 16 %.

Das Versicherungsjahr läuft 12 Monate nach Versicherungsbeginn.

Die Versicherungen verlängern sich sich automatisch, wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ausgenommen davon ist die Charter-Rücktrittversicherung: Sie endet mit Ende des Törns.

 Versicherungsbeginn              mittags, 12 Uhr

Versicherungsbeginn ist Beginn des Törns, ausgenommen Charter - Rücktrittsversicherung!


  diese Felder bitte ausfüllen 

  Name der Charter-Agentur:  
  Name der Charter-Firma:     

Ort                                      Datum 
Unterschrift (bei Fax / Post) __________________
Sie können dieses Formular auch ausdrucken und per  Fax / Post  abschicken:
 YACHT-POOL - Schützenstraße 9 - 85521 Ottobrunn - Fax: 089 / 609 59 73

           

zum Antrag SMS - Seewetter-Prognose