Warum eine YACHT-POOL
Charter-Folgeschadenversicherung?

Weil die Gefahr besteht, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können. Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche durch den Charterausfall ab dem dritten Tag der Folgecharter bis zu Euro 13.000,-. Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!

Sehen Sie unsere Bedingungen ein